Unser Ausbildungsangebot umfasst fast alle Führerscheinklassen. Ob Motorrad, Pkw, Lkw, unsere Fahrschule bildet auf fast allen Fahrzeugen aus. Hier einige Informationen zu unseren Ausbildungsklassen:
A:
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung. Ab einem Alter von 24 Jahren Direkteinstieg möglich.
A2:
Krafträder bis 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
A1:
Krafträder bis 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
B 196:
Erweiterung der Klasse B für Motorräder und Roller bis 125 ccm.
B:
Kraftfahrzeuge bis 3500 kg. Auch mit Anhänger, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht höher als 3500 kg ist.
B ab 17:
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Jugendliche in Deutschland bereits mit 16 1/2 Jahren ihre Führerschein-Ausbildung beginnen und bereits ab 17 Jahren in Begleitung am öffentlichen Straßenverkehr mit dem Auto teilnehmen.
Für die Fahrerlaubnis ab 17 werden verschiedene Bedingungen sowohl an den Fahrschüler/Fahranfänger sowie an die Begleitpersonen gestellt.
Fahrschüler:
- Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Benennung mind. 1 Begleitperson (max. 3)
- keine Bedenken an der Fahreignung
- herkömmliche Ausbildung in der Fahrschule
Begleitpersonen:
- Mindestalter 30 Jahre
- namentlich benannt (behördlich Überprüft)
- Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren
- max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister
Mit dem 18. Geburtstag entfällt die Verpflichtung einer Begleitung und der Fahranfänger erhält seinen regulären EU-Kartenführerschein.
Downloads (direkt von berlin.de):
BE:
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
C1:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 7500 kg. Anhänger mit maximal bis zu 750 kg dürfen mitgeführt werden.
C1E:
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger bis zu einem maximalen Zuggesamtgewicht von 12000 kg.
C:
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7500 kg.
CE:
Kraftfahrzeuge der Klasse C und Anhänger oder ein Sattelanhänger mit einer zulassigem Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Die Ausbildung der Lkw Klassen findet in unserer Zentralfahrschule der AUBIZ GmbH in der Malteserstraße 139-142, 12277 Berlin statt.
Dort könnt Ihr natürlich auch den Busführerschein (Klasse D und DE) machen, sowie die für das Arbeiten nötigen Schulungen für die 95 besuchen.